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Rechtsschutzversicherungen, damit der Kampf um gutes Recht nicht am Geld scheitert
Verkehrsunfall, fristlose Kündigung, Streit mit dem Vermieter, wenn es hart auf hart geht. Inzwischen ist es wichtig geworden, rechtsschutzversichert zu sein. Sinnvoll ist eine Rechtsschutzversicherung, wenn der Arbeitnehmer Streitigkeiten im beruflichen Bereich befürchten muss oder Unstimmigkeiten mit Sozialversicherungsträgern drohen, z.B. wegen Anerkennung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Im Arbeitsrecht gilt als Besonderheit, dass bei einem gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz die Kosten regelmßig, ganz gleich, mit welchem Ausgang des Verfahrens, nicht erstattungsfähig sind. Die Kosten bleiben bei der streitenden Partei, auch wenn sie einen Prozess gewinnt. Zum Verkehrsrechtschutz ist es wichtig, einen Vertrag (möglichst ohne eine vertragliche Selbstbeteiligung) mit dem Rechtsschutzversicherer abzuschließen, wenn Sie beruflich auf das Autofahren angewiesen sind. Denn die Kosten, die bei Auseinandersetzungen mit Behörden und Gerichten entstehen, können erheblich sein.
Beispiel einer Ordnungswidrigkeit: Sie fahren zu schnell, halten den Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein oder beachten das Rot der Lichtzeichenanlage nicht. Oft ist die Tätigkeit des Anwalts erhebliche Kleinarbeit. Dazu kommt, dass der Anwalt, wenn er Mängel und Fehler z.B. bei der Messung nachweisen will, in die Details gehen muss und oft auf spezialisierte Sachverständige angewiesen ist, um die Messungen genauer zu überprüfen. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, entstehen weitere erhebliche Kosten. Ein Grund mehr über den Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages nachzudenken.
Beispiel Verkehrsunfall: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Vorgänge. Wenn Sie meinen im Recht zu sein, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie Ihr Recht durchsetzen können. Wie sich im Ergebnis eines Verkehrsunfalls die Haftung gestaltet, lässt sich auch dann nicht immer sicher einschätzen, wenn Sie meinen, nicht an einem Unfall schuld zu sein. Oft wird über Haftungsquoten gestritten, auch wenn z.B. Ihr Unfallgegner aufgefahren ist. Über die Erstattungsfähigkeit einzelner Positionen wird ebenfalls gerne gestritten. Auch wenn es sich manchmal nur um relativ geringere Beträge handelt, Streit ist nicht selten vorprogrammiert, z.B. wenn der Gegner rechtsschutzversichert ist. Wollen Sie Ansprüche durchsetzen und der Gegner ist, aus welchen Gründen auch immer, nicht zahlungsfähig, haben Sie doppelte Schwierigkeiten. Sie müssen unter Umständen einen Titel gegen den nicht zahlungsfähigen Schuldner erwirken und noch dazu teuer bezahlen. Der rechtsschutzversicherte Mandant kann in der Regel seinen Fall dem Anwalt übergeben, ohne sich unmittelbar mit Versicherung oder Behörden herumstreiten zu müssen. Was ist rechtsschutzversichert? Anwalts- und Gerichtskosten bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, wie Kündigung oder Versetzung, Verkehrsangelegenheiten und dem Bußgeldverfahren. Außerdem greift die Versicherung bei Streitigkeiten um Handwerkerrechnungen oder bei Finanzierungen und sie übernimmt Gutachterkosten, soweit diese erforderlich sind. Auch Honorare des Anwaltes im Strafverfahren werden gezahlt, z.B. wenn sich der Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung durch das Wegwerfen einer Zigarette vor Gericht entkräftet. In allen Fällen, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, kann die Rechtsschutzversicherung eingeschaltet werden. Grundsätzlich nicht versichert sind Verfahrenskosten, die nach vorsätzlich begangenen Straftaten und Verbrechen entstanden sind. Auch Streitigkeiten bei Hausbau oder Scheidung sind tabu, wie auch in der Regel Verfahren wegen Parkverstößen im Straßenverkehr. Wer ist versichert? In der Regel der Versicherungsnehmer, der Ehepartner, alle minderjährigen Kinder und die volljährigen und unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr, soweit sie noch keinen Beruf ausüben bzw. noch im Haushalt der Eltern leben.
Wann beginnt der Versicherungsschutz? Für die Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten. Erst nach dieser Zeit leistet die Versicherung. Damit soll verhindert werden, dass ein Vertrag, erst kurz vor einer konkret abzeichnenden Auseinandersetzung abgeschlossen werden kann. Was ist zu tun im Fall der Fälle? Beim Anwaltstermin sollten Sie die Versicherungsunterlagen vorlegen. Der Anwalt wird sich mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen, um eine Kostendeckungszusage einzuholen. Sagt die Versicherung zu, müssen Sie in der Regel kein Geld vorstrecken. Der Anwalt rechnet direkt ab. Noch einige Worte zur Selbstbeteiligung: Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ist für jeden Fall zunächst zu bezahlen, bevor Ihr Rechtsschutzversicherer leistet. Aus den Verträgen ergibt sich in der Regel, dass die Selbstbeteiligung für jeden Rechtszug (erste Instanz, Berufung, Revision) zu zahlen ist. Die Unzweckmäßigkeit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung abzuschließen, liegt auf der Hand, zumal die Versicherungsprämien ohne Selbstbeteiligung oft nicht erhebelich höher liegen. In wie weit Sie auf anderen Rechtsgebieten (Arbeitsrecht, Sozialrecht) eine Selbstbeteiligung akzeptieren, wäre zu überlegen. Soweit Sie konkrete Fragen zum Rechtsschutz haben, können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden. Wir prüfen auch abgeschlossene Rechtsschutzversicherungsverträge oder beraten Sie im Vorfeld eines Vertragsabschlusses in rechtlichen Fragen.
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